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Geänderte Servicezeiten

Während der anhaltenden Corona-Krise müssen wir die bestehenden Servicezeiten reduzieren.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 16:00. Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen alternativ auch per Mail an info@bonusreisen.com

Aktuelle Informationen für Reisende 

Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus sind wir zurzeit vor allem darum bemüht, Ihre kurzfristigen Anliegen bestmöglich zu klären. Momentan gibt es kontinuierliche Änderungen der Einreisebestimmungen durch viele Nationen sowie Reisehinweise vom Auswärtigen Amt. Je nach Reiseziel gibt es die unterschiedlichsten Bestimmungen, die von der Beantwortung eines Fragebogens bis hin zu generellen Einreiseverboten reichen. 

Alle Urlauber, die demnächst eine Reise planen, müssen sich deswegen unbedingt informieren, ob das Zielland von Reiseeinschränkungen betroffen ist, ob Flugverbindungen noch aktiv sind und ob Veranstalter die Reise überhaupt noch ausrichten. 

Urlaubern, die bereits im Ausland sind, empfehlen wir, sich direkt an die Reiseleitung vor Ort zu wenden, um Informationen zur Rückreise zu erhalten. 

Auf einen Blick 

  • Für nicht notwendige, touristische Reisen gilt eine weltweite Reisewarnung. Diese hat das deutsche Auswärtige Amt ausgesprochen. 
  • Der internationale Luft- und Reiseverkehr ist bereits jetzt stark eingeschränkt, es muss mit weiteren drastischen Reduzierungen der Kapazitäten gerechnet werden. 
  • Für Touristen, die sich bereits in ihrer Urlaubsdestination befinden, hat das Auswärtige Amt eine Rückholaktion gestartet. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • An vielen Grenzen zu Nachbarländern gibt es derzeit vorübergehende Grenzkontrollen. Zudem wurden Einreisesperren bzw. Sonderkontrollen für bestimmte Personen/Flüge aus bestimmten Regionen erlassen. Weitere Informationen können Ihnen die Konsulate der einzelnen Länder geben. 
  • Sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen Ländern weltweit ist das öffentliche Leben durch Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen etc. stark eingeschränkt. 

Wichtige Links 

Die aktuellsten Informationen zu Ein- und Ausreise, Umbuchungen, Stornierungen sowie zur Situation rund um das Coronavirus finden Sie hier. Die dortigen Informationen werden ständig aktualisiert und angepasst: 

 

Gibt es Reiseeinschränkungen? Kann ich meine Reise umbuchen oder stornieren? 

Aufgrund der weiter stark ansteigenden Infektionszahlen hat die Bundesregierung eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Um die Bemühungen zur Eindämmung des Coronavirus zu unterstützen, haben alle Reiseveranstalter ihre Reisen aktiv für die nächsten Tage abgesagt. Sollten Sie eine Reise mit Antritt in den kommenden Tagen gebucht haben, wird sich Ihr Reiseveranstalter direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die Stornierung informieren.  

Die Information der Veranstalter erfolgt chronologisch nach Abreisedatum. Bitte beachten Sie im Rahmen Ihrer Reiseplanung immer die für Ihre Reiseziele geltenden aktuellen Ein-/Aus-/Durchreise- und Gesundheitsbestimmungen, die Sie für deutsche Staatsangehörige beim Auswärtigen Amt finden.  

Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung, daher empfehlen wir Ihnen diese regelmäßig bis zu Ihrer Abreise zu prüfen.  

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich bereits im Urlaubsziel befinde? 

Die Bundesregierung will mit einer Luftbrücke Tausende im Ausland befindliche Deutsche nach Deutschland zurückholen. Der Bundesaußenminister hat dafür bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Auswärtige Amt teilt mit, dass an erster Stelle eine Reihe besonders betroffener Länder stehen, zunächst insbesondere Marokko, die Dominikanische Republik, Ägypten, die Malediven und die Philippinen. Reisende in diesen und in allen anderen Ländern sollten sich zunächst über die Reise- und Sicherheitshinweise informieren, und Kontakt zu ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft aufnehmen und sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen.  

Falls Sie sich im Ausland aufhalten sollten, empfehlen wir Ihnen dringend sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Nähere Informationen zur Rückholaktion finden Sie hier

Helfen Reiserücktrittsversicherungen?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn der Grund für die Stornierung oder den Reiseabbruch den Reisenden unmittelbar selbst betrifft, aber nicht bei Sorge vor einer Ansteckung. Ungeachtet dessen ist natürlich jederzeit eine u. U. kostenpflichtige Stornierung möglich. 

Rechte der Pauschalurlauber

Bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände, wie z. B. ein Einreiseverbot, Absperrungen, nicht fahrende Züge oder ausgefallene Flüge, können Reisende eine kostenfreie Stornierung verlangen. Wichtig ist hier, dass es sich um eine Pauschalreise handelt, also dass beispielsweise Anreise und Unterkunft in Kombination bei einem Veranstalter gebucht wurden. 

Müssen Individualurlauber die Kosten einer nicht angetretenen Reise selbst tragen?

Wer mit dem Auto anreist oder Bahn und Hotel einzeln gebucht hat, hat keinen Vertrag nach deutschem Reiserecht geschlossen. Individualreisende müssen daher auf die Kulanz des jeweiligen Vertragspartners (Hotel, Mietwagenanbieter u. dgl.) hoffen. Nur wenn Anreise und Unterkunft über einen Anbieter gebucht wurden, zählt dies als Pauschalreise und die Reisenden können eine Erstattung beim Veranstalter einfordern. Kulanzregelungen seitens Bahn oder Airlines sind stellenweise allerdings denkbar.

Wer trägt die Kosten, wenn Reisenden die Einreise verweigert wird?

Bei einem behördlichen Einreiseverbot liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Es handelt sich um einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand. Sowohl eine Pauschalreise als auch eine Hotelbuchung oder ein einzelner Flug lassen sich dann kostenfrei stornieren. Ausgeschlossen ist jedoch ein Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Wenn die Behörden kein generelles Einreiseverbot verhängt haben, jedoch ein Einreisender aufgrund von Coronaverdacht einer Zwangsquarantäne unterzogen wird, muss der Gast eventuelle Stornokosten seiner Reise selbst tragen. Dies fällt unter sein persönliches Lebens- und Reiserisiko. 

Wer übernimmt die zusätzlich entstandenen Kosten bei Quarantäne-Maßnahmen?

Sollten Reisende am Urlaubsort von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sein und zusätzliche Hotelübernachtungen notwendig werden, müssen die Kosten dafür nicht vom Gast getragen werden. Die Quarantäne wird von staatlichen Einrichtungen angeordnet, beispielsweise von den lokalen Gesundheitsämtern. Dann wäre auch der jeweilige Staat für die zusätzlich entstehenden Kosten zuständig. Oft ist eine gerichtliche Klärung im Nachgang erforderlich.
Pauschalurlauber sind über die Beistandspflicht des Reiseveranstalters bessergestellt als Individualreisende. Die Organisation der Rückreise übernimmt ein Reiseveranstalter wieder nur im Rahmen einer Pauschalreise.

Zahlt die Auslandskrankenversicherung bei einer Corona-Behandlung?

Unabhängig vom Coronavirus ist eine Reisekrankenversicherung für alle Auslandsreisen zu empfehlen, da diese auch die Übernahme der Kosten für einen außerplanmäßigen Rücktransport abdecken. Beim Versicherungstarif sollten Sie darauf achten, dass der Rücktransport bereits erfolgen kann, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Gemäß manchen Bedingungen muss der Rücktransport lediglich medizinisch notwendig sein. Konkret zu Corona teilte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit, dass der Schutz einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung unverändert gelte. Eine medizinische Behandlung wegen einer Coronavirus-Infektion sei versichert. Wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Coronavirus allerdings als Pandemie klassifiziert, übernehmen manche Versicherungen die Kosten für die Behandlung dieser Infektion nicht.

 

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